Dem Ansprechpartner der Schule ist bekannt, dass die Anmeldung verbindlich und die Startgebühr auch bei Nichtteilnahme zu begleichen ist. Nur mit fristgerechtem Eingang des Startgeldes wird der Startplatz gebucht. Die Startberechtigung besteht erst mit dem Überweisen des Startgeldes und der Abgabe der Teamliste. Der Ansprechpartner der Schule erkennt die Wettkampfbestimmungen des Veranstalters an und ist darüber informiert, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden übernimmt. Er verpflichtet sich, die Wettkampfbestimmungen an alle Teammitglieder weiterzugeben und für deren Einhaltung zu sorgen. Der Ansprechpartner der Schule verpflichtet sich weiter, nur Teilnehmer, die über die Wettkampfbestimmungen belehrt wurden, ins Boot zu lassen. Bei Zuwiderhandlung übernimmt der Ansprechpartner der Schule die Verantwortung und stellt den Veranstalter von jeglicher Haftung frei. Der Ansprechpartner der Schule erklärt, die Datenschutzerklärung an alle Teilnehmer der Teamliste (bei Teilnehmern unter 18 Jahren an deren Erziehungsberechtigte) weiter gegeben zu haben.